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Öffentliches Baurecht | Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden R 14 8
Die Durchführung von gelegentlichen Events in einem Maiensäss lässt sich nicht unter Art. 2 Abs. 3 lit. a ZWG «dauernd bewohnt» zu Erwerbszwecken subsumieren.
Nach Art. 2 Abs. 3 lit. a ZWG sind Wohnungen…