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Öffentliches Baurecht | 1C_348/2014

Der Umstand, dass der Bauherr persönliche und berufliche Bindungen zu seinem bisherigen Wohnort hat genügt nicht, Rechtsmissbrauch im Sinne einer Umgehung von Art. 75b Abs. 1 BV anzunehmen.

A. und eine…

Öffentliches Baurecht | 1C_916/2013

Das geplante Einfamilienhaus muss nicht von der Bauherrschaft selbst, sondern es kann auch von Drittpersonen bewohnt werden. Dies stellt keine rechtsmissbräuchliche Umgehung von Art. 75b Abs. 1 BV dar.

Die…