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Öffentliches Baurecht | 1C_506/2014 (zur Publ. vorgesehen)

Das Nationalstrassen-Ausführungsprojekt N1 in Zürich ist als wesentliche Änderung im Sinne der Lärmschutzbestimmungen zu qualifizieren. Kriterien für eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 und 3…