B
Urs Hofstetter-Arnet
Domino Hofstetter
Stefan Mundhaas
Daniela Odermatt
Leandra Ruoss-Kühne
Raoul Niederberger
Jasmin Richiger
André Bucher
Silvio Fleischlin
Enteignungsrecht | 1C_201/2015 24.08.2015
Bei der Entschädigung für eine formelle Enteignung hat eine juristische Person keinen Anspruch auf einen Wertzuschlag (von max. 20 %), da solche Unfreiwilligkeitszuschläge nur die seelische Unbill natürlicher…