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Enteignungsrecht | 1C_201/2015

Bei der Entschädigung für eine formelle Enteignung hat eine juristische Person keinen Anspruch auf einen Wertzuschlag (von max. 20 %), da solche Unfreiwilligkeitszuschläge nur die seelische Unbill natürlicher…

Enteignung | BGE 141 I 113 (franz.)

Zur Berechnung der Entschädigung für eine formelle Enteignung infolge zwangsweiser Errichtung einer Wegdienstbarkeit muss für den Wert der Dienstbarkeit auf den Wert des Teils des Grundstücks abgestellt…