Volltextsuche

Öffentliches Baurecht | 1C_415/2014

Eine in der Nichtbauzone liegenden Baute kann um maximal 30 % des Gebäudevolumens erweitert werden. Massgebender Stichtag ist nach ständiger Rechtsprechung der 1. Juli 1972. Soweit das positive Verfassungs-…