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Öffentliches Baurecht |

A2/A14 Bypass Luzern, öffentliche Planauflage

Enteignungsrecht - Für Ihr Recht Hofstetter Advokatur

Was müssen Sie als Unternehmen/Liegenschaftseigentümer im Einflussbereich des Bypasses beachten.

1. Wenn Sie Land abtreten müssen:

  • Einsprache einreichen und Entschädigung nach Enteignungsgesetz anmelden, ansonsten Ihr Anspruch verwirkt. In diesem Fall muss der Enteigner die Anwaltskosten übernehmen.

 

2. Wenn Sie sonst wie vom Projekt betroffen sind:

  • Einsprache einreichen und zu den gewünschten Änderungen Ihre Anträge formulieren.

 

A2/A14 Bypass Luzern, öffentliche Planauflage

Das Gesamtsystem Bypass Luzern wird vom 8. Juni bis am 7. Juli 2020 öffentlich aufgelegt. Das Ausführungsprojekt ist im Gelände ausgesteckt.

Vor Luzern treffen bei der Verzweigung Rotsee die Verkehrsströme der nationalen Nord-Süd-Achse A2 sowie der A14 von Zürich–Zug zusammen. Diese überlagern sich auf der Stadtdurchfahrt mit dem regionalen und lokalen Ziel- und Quellverkehr. Bereits heute ist die Kapazitätsgrenze zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Mit der zu erwartenden Verkehrszunahme wird sich die Situation weiter verschärfen. Um diesen Engpass zu beseitigen, wurden Lösungsvarianten auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit hin untersucht. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen wird das Gesamtsystem Bypass Luzern als beste Lösung beurteilt.

Im Herbst 2016 wurde das generelle Projekt vom Bundesrat genehmigt. Anfang 2017 ist mit der Erarbeitung des Ausführungsprojektes Bypass Luzern gestartet worden, welches vom 8. Juni bis am 7. Juli 2020 an folgenden Orten öffentlichen aufgelegt sein wird:

Kanton Luzern
Dienststelle Raum und Wirtschaft, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern

Gemeinden
Buchrain Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 18, 6033 Buchrain
Ebikon Gemeindeverwaltung, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon
Emmen Gemeindeverwaltung, Rüeggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke
Hergiswil, Gemeindeverwaltung, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil
Horw Gemeindeverwaltung, Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw
Kriens Stadtverwaltung, Planungs- und Baudienste, Stadtplatz 1, 6010 Kriens
Luzern Stadtverwaltung, Tiefbauamt, Industriestrasse 6, 6005 Luzern
Rothenburg Gemeindeverwaltung, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg

Die Planunterlagen sind während der Auflage zusätzlich auf der Homepage des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern einsehbar unter:
https://www.lu.ch/verwaltung/BUWD, Bekanntmachungen und Planauflagen

Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA,
Tel. 058 482 75 06

[Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA vom 2. Juni 2020]