Seit der letzten Anpassung im November 2014 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 36 Gemeinden aus der Liste im Anhang zur Verordnung über Zweitwohnungen gestrichen. Zwölf Gemeinden haben nachgewiesen, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt und sie somit der Verordnung nicht mehr unterliegen. Die übrigen 24 Gemeinden werden aufgrund von Gemeindefusionen von der Zweitwohnungsliste gestrichen. Acht Gemeinden werden neu aufgenommen, weil ihr Zweitwohnungsanteil nun über 20 Prozent liegt. Aktuell befinden sich 413 von 2324 Gemeinden im Anhang zur Zweitwohnungsverordnung.
Die Zweitwohnungsliste des ARE führt jene Gemeinden auf, deren Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent des Gesamtbestands der Wohnungen liegt. Diese Gemeinden dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an die Bedingung knüpfen, dass mit neu gebauten Liegenschaften touristisch genutzte Zweitwohnungen - so genannte "warme Betten" - entstehen.
Seit November 2014 konnten 12 Gemeinden nachweisen, dass sie weniger als 20 Prozent Anteil Zweitwohnungen haben. Diese Gemeinden wurden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) daher aus dem Anhang der Zweitwohnungsverordnung gestrichen. Es handelt sich dabei u.a. um Reichenbach im Kandertal (BE), Isenthal (UR) und Dallenwil (NW).
24 Gemeinden wurden gestrichen, da sie fusioniert haben.
Wegen eines Anteils von Zweitwohnungen von über 20 Prozent neu in die Liste aufgenommen wurden: Petit-Val (BE), Albula/Alvra (GR), Brusio (GR), Domleschg (GR), Calanca (GR), Curio (TI), Iragna (TI) und Leuk (VS).
Das Zweitwohnungsgesetz und die neue Zweitwohnungsverordnung werden Anfang 2016 die derzeit geltende Zweitwohnungsverordnung, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, ablösen (vgl. Blogeintrag vom 4. November 2015). Wohnungsinventare, die die Gemeinden einreichen, werden dann aufgrund des neuen Zweitwohnungsgesetzes geprüft werden (vgl. z.G. Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE vom 6. November 2015).