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Öffentliches Baurecht | 1C_542/2014

Eignung des Bauvorhabens als Erstwohnung bei heftigem Schneefall unpassierbarer Strasse fraglich

Redaktion von Bau- und Zonenreglementen für Gemeinden und Beratung von Kantonen bei Änderungen der Planungs- und Baugesetze – Anwälte Hofstetter.

Die Eignung eines Bauvorhabens als Erstwohnung ist fraglich, wenn die Strasse zu einem Weiler bei heftigem Schneefall nicht passierbar ist und der Bewohner auf eine funktionierende Autoverbindung angewiesen ist, um zur Arbeit zu gelangen.

Im August 2012 stellte B. bei der Gemeinde Naters (VS) ein Baugesuch für den Bau eines Wohnhauses. Ist eine Strasse zu einem Weiler in schneereichen Wintern nicht passierbar und der Weiler nur durch einen längeren Fussmarsch erreichbar, wird dadurch die Eignung des Bauvorhabens als Erstwohnung gemäss Bundesgericht offensichtlich in Frage gestellt; zumindest dann, wenn die Person im Tal berufstätig und deshalb auf eine funktionierende Autoverbindung angewiesen ist. Auch eine Vermietung als Erstwohnung an Dritte erscheint unter diesen Umständen wenig wahrscheinlich. Das Bundesgericht wies die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsfeststellung (Erreichbarkeit des Weilers im Winter) an das Kantonsgericht zurück. Rechtsmissbrauch läge zudem vor, wenn in einer Gemeinde von vornherein feststünde, dass keine Nachfrage nach Erstwohnungen der in Frage stehenden Art bestünde.