Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde von Urs Hofstetter-Arnet gegen die Enteignung eines Wegrechts gut (BGer 1C_409/2018 vom 23. Juli 2019; hier klicken). Es bestätigt ein fehlendes öffentliches Interesse an der Enteignung eines Wegrechts, da die Zonenplanung veraltet und überprüfungsbedürftig ist. In solchen Fällen sind gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts die Nutzungs- und Erschliessungsplanung aufeinander abzustimmen.