Die Rechtsprechung hat verschiedene Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung von Art. 75b Abs. 1 BV erarbeitet. Diese umfassen u.a. die Gebäudesituation, die Konzeption des Gebäudes, den Preis und die Umstände des Bauherrn oder Käufers.
Für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung von Art. 75b Abs. 1 BV gibt es verschiedene Indizien: Gebäudesituation (Bauzone, ganzjährige Zugangsmöglichkeit, Entfernung zur Arbeitsstelle), Konzeption des Gebäudes (ganzjährige Nutzung), Preis, Umstände der Person, Käuferangaben (aktueller Wohnsitz, Arbeitsort, Absichts- und Interessenerklärung) und Bedarf in der Gemeinde für das geplante Bauprojekt. Ein ungedeckter Parkplatz stellt ein Indiz für die Einfachheit des Bauprojekts und nicht für fehlende Erstwohnungsnutzung dar. Kein Nachweis für die Nachfrage wird gemäss Rechtsprechung bei der Nutzung als Erstwohnung durch den Ersteller verlangt (1C_159/2015).