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Öffentliches Baurecht | Kanton Luzern

Update: Inkrafttreten neuer PBG-Regelungen für Bauherren und Architekten

Redaktion von Bau- und Zonenreglementen für Gemeinden und Beratung von Kantonen bei Änderungen der Planungs- und Baugesetze – Anwälte Hofstetter.

Neue Bestimmungen im PBG für Bauherren treten gemeindeweise in Kraft

Schweizweite Harmonisierung der Baubegriffe

Baubegriffe und Messweisen wurden bislang je nach Kanton unterschiedlich definiert. So bestanden beispielsweise sieben verschiedene Definitionen zur Ermittlung der Gebäudehöhe. Vor diesem Hintergrund wurde die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins Leben gerufen mit dem Ziel einer gesamtschweizerischen Vereinheitlichung. Gemäss IVHB Anhang 1 werden 30 Begriffe nun einheitlich definiert, darunter derjenige des massgebenden Terrains, des Gebäudes, der Fassadenhöhe oder der Geschosse (IVHB Anhang 1).  Von 26 Kantonen haben bereits 16 beschlossen, der IVHB beizutreten. Ausserdem setzen weitere Kantone wie der Kanton Zürich die Harmonisierung um, ohne dem Konkordat beizutreten.

Neue Regelungen im PBG weitgehend noch nicht anwendbar: Gemeindeweises Inkrafttreten

Im Kanton Luzern ist das gemäss IVHB revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) und die zugehörige Verordnung (PBV) zwar bereits am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Bei der Anwendung des PBG müssen Bauherrn und Architekten jedoch Vorsicht walten lassen. Die neuen PBG- und PBV-Bestimmungen gelten nämlich erst, wenn sie auch noch durch die jeweilige Gemeinde in Kraft gesetzt worden sind. Dazu haben die Gemeinden bis spätestens Ende 2023 Zeit. Bei der Anwendung eines Paragraphen PBG und der PBV ist deshalb stets genau zu prüfen, ob dieser schon Geltung hat oder nicht. Darüber Auskunft geben die jeweiligen Fussnoten. Lauten diese "der Regierungsrat setzt die Bestimmungen gemeindeweise in Kraft (vgl. Anhang)", sind die alten Bestimmungen, welche sich im Anhang 1 des PBG oder der PBV finden und mit "A1-§"... gekennzeichnet sind, anwendbar.

In Kraft getreten sind die neuen Bestimmungen der IVHB im Kanton Luzern bereits in folgenden Gemeinden (SRL 736a):

  • Eich (4. Juli 2017)
  • Menznau (21. November 2017)
  • Schüpfheim (4. März 2018)
  • Alberswil (19. März 2019)
  • Wolhusen (2. Juli 2019)
  • Willisau (17. September 2019)
  • Ballwil (29. Oktober 2019)
  • Root (19. November 2019)
  • Sursee (26. November 2019)
  • Escholzmatt-Marbach (11. Februar 2020)
  • Inwil (24. März 2020)
  • [Liste wird laufend ergänzt]