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Sachenrecht |

Umwandlung von Papier-Inhaberschuldbriefen in Register-Schuldbriefe

Beratung und Begleitung von Areal- und Projektentwicklungen: Clusters, Infrastrukturbauten, Grossüberbauungen, Projekte nationaler und internationaler Unternehmen.

Warum es sinnvoll ist, einen unbelasteten Papier-Inhaberschuldbrief in einen Register-Schuldbrief umzuwandeln

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie und besitzen einen unbelasteten Papier-Inhaberschuldbrief? In diesem Beitrag erfahren Sie, warum es ratsam sein kann, diesen in einen Register-Schuldbrief umzuwandeln.

Der Papier-Inhaberschuldbrief war jahrzehntelang Standard. Er ist ein Wertpapier, bei dem das dingliche Recht untrennbar mit der Urkunde verbunden ist. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe der Urkunde. Geht der Papier-Inhaberschuldbrief verloren, wird er zerstört (Achtung: bereits lochen gilt als Zerstörung) oder gestohlen, muss er spätestens beim Verkauf der Immobilie für kraftlos erklärt werden. Andernfalls besteht für die Käuferschaft das Risiko, dass der Schuldbrief nach Kaufpreiszahlung auftaucht und der Inhaber bzw. die Inhaberin Ansprüche gegen die neue Eigentümerschaft geltend macht.

Der Register-Schuldbrief existiert demgegenüber ausschliesslich als Eintrag im Grundbuch, jede Rechtsänderung erfolgt somit transparent und nachvollziehbar über einen Eintrag im Grundbuch. Ein physischer Verlust ist ausgeschlossen, ebenso der Missbrauch durch unbefugte Dritte.

Die Umwandlung eines Papier-Inhaberschuldbriefs in einen Register-Schuldbrief verursacht einmalige (Notariats- und) Grundbuchgebühren. Für Schuldbriefe, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, bieten die meisten Kantone ein Online-Formular an, mit welchem die Umwandlung beantragt werden kann. Die Kosten betragen CHF 50.00 pro Schuldbrief. Für später errichtete Schuldbriefe ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, deren Kosten von der Pfandsumme abhängen. Im Vergleich zu den möglichen Kosten und Risiken eines Verlusts samt Kraftloserklärungsverfahren sind die Umwandlungskosten überschaubar. In vielen Kantonen entfallen die Gebühren, wenn gleichzeitig die Pfandsumme erhöht wird.

Beim Kraftloserklärungsverfahren muss die gesuchstellende Person beim zuständigen Gericht glaubhaft machen, dass sie 1) materiell berechtigt ist, 2) der Schuldbrief abhandengekommen, zerstört oder unauffindbar ist und 3) kein Missbrauch zu erwarten ist. Bereits an dieser Stelle zeigt sich ein erstes praktisches Problem: Der Nachweis der Berechtigung kann schwierig sein, insbesondere wenn der Schuldbrief über Jahre hinweg nicht verwendet oder mehrfach übertragen wurde.

Nach Prüfung des Gesuchs ordnet das Gericht einen öffentlichen Aufruf im Handelsamtsblatt und im Kantonsblatt an, um mögliche Inhaber bzw. Inhaberinnen aufzufordern, ihre Rechte geltend zu machen. Nach einer Frist von sechs Monaten kann das Gericht den Schuldbrief für kraftlos erklären. Erst dann kann in der Regel der Papier-Inhaberschuldbrief im Grundbuch gelöscht und die Immobilie verkauft werden.

Aufgrund des Zeit und Kosten in Anspruch nehmenden Kraftloserklärungsverfahrens sowie des Risikos der Bezahlung vor Kraftloserklärung empfiehlt es sich, unbelastete Papier-Inhaberschuldbriefe in Register-Schuldbriefe umzuwandeln. 

Die Hofstetter Advokatur & Notariat AG verfügt über langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen im notariellen Bereich. Die Kanzlei unterstützt Grundeigentümerinnen und 
-eigentümer als zuverlässige Partnerin bei sämtlichen notariellen Fragen, einschliesslich der Umwandlung von Papier-Inhaberschuldbriefen in Registerschuldbriefe.