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Öffentliches Baurecht | BGE 140 I 176

Zulässigkeit Zweitwohnungssteuer

Redaktion von Bau- und Zonenreglementen für Gemeinden und Beratung von Kantonen bei Änderungen der Planungs- und Baugesetze – Anwälte Hofstetter.

Das Bundesgericht lässt eine kommunale Zweitwohnungssteuer für unbewirtschaftete Zweitwohnungen zu.

Art. 75b Abs. 1 BV beinhaltet keinen umfassenden und somit abschliessenden Lösungsansatz für die Problematik der sog. "kalten Betten". Die Gemeinde Silvaplana (GR) durfte deshalb gemäss Bundesgericht eine kommunale Steuer auf unbewirtschaftete Zweitwohnungen einführen. Daran hat sich auch seit dem Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetz (ZWG) nichts geändert, da sich dieses ebenfalls nicht mit der Frage auseinandersetzt, wie gesättigte Gemeinden die von Art. 75b Abs. 1 BV anvisierte Quote «warmer Betten» erreichen sollen.